Erstgespräch
Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit in einer vertrauensvollen Atmosphäre, vielleicht erstmalig, Persönliches anzusprechen. Gemeinsam kann das weitere Vorgehen vereinbart werden.
Setting
Die Häufigkeit, mit der Sie wöchentlich zur Therapie kommen, wird mit Ihnen beim Erstgespräch vereinbart. Jede für Sie reservierte Stunde ist mit ca. 45-50 min anberaumt. Die Gesamtdauer hängt von Ihren individuellen Anliegen und dem Verlauf der Therapie ab.
Was bedeutet „Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision“
Dies ist die Berufsbezeichnung für Psychotherapeut*innen, die sich bereits im abschließenden Stadium der Ausbildung befinden. Dieser Status berechtigt zum selbstständigen Arbeiten in eigener Praxis und wird von Lehrtherapeut*innen hochfrequent im Rahmen von Supervisionen begleitet. Dies gewährleistet eine regelmäßige Kontrolle des therapeutischen Prozesses.
Verschwiegenheit
Der §15 des Psychotherapiegesetzes regelt streng und uneingeschränkt die absolute Verschwiegenheit der Psychotherapeut*in und ihrer Supervisor*innen. Alles was also im Rahmen des therapeutischen Prozesses besprochen wird, bleibt zwischen Ihnen und der Therapeut*in!
Kosten/Absageregelung
Die Kosten werden individuell im Erstgespräch vereinbart. Ihrer finanziellen Situation entsprechend, gibt es die Möglichkeit eines vergünstigten Tarifs.
Es kann immer sein, dass Ihnen terminlich etwas dazwischenkommt. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie mindesten 24 Stunden vor Beginn der für Sie reservierten Stunde absagen. Ansonsten muss die Stunde mit dem vollen Stundensatz verrechnet werden.
Foto: Janakpur Women’s Development Center